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   OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00   

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OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00 (https://dejure.org/2000,21390)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.11.2000 - 1 BS 110/00 (https://dejure.org/2000,21390)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. November 2000 - 1 BS 110/00 (https://dejure.org/2000,21390)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Bei der angegriffenen Genehmigung handelt es sich vielmehr um eine gebundene Verwaltungsentscheidung ("Kontrollerlaubnis", vgl. VGH Bad.- Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [299]), die bei Vorliegen der gesetzlichen.

    Im Übrigen spricht viel dafür, dass die vom LAI erstellten Beurteilungswerte keine Aussage über die Eignung von Schadstoffkonzentrationen zulassen, Gefahren im immissionsschutzrechtlichen Sinne herbeizuführen, weil es sich nur um Vorschläge handelt, die es ermöglichen sollen, Belastungen durch die wichtigsten krebserzeugenden Luftschadstoffe risikoproportional abzubauen und dabei die unterschiedlichen Belastungssituationen in ländlichen Gegenden und in Ballungsgebieten zu berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [302] m.w.N.).

    Durch diese Vergleichbarkeit mit häuslichenAbfällen ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand hinreichend gewährleistet, dass sämtliche zugelassenen Abfälle bei der festgesetzten Mindesttemperatur von 850 °C unter Einhaltung der vorgegebenen Emissionsgrenzwerte behandelt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [301]).

    Die in der TA Luft enthaltenen Werte sind auch für das vorliegende Verfahren heranzuziehen, weil nach wie vor keine durchgreifenden Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass diese Werte nunmehr durch gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt wären (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8.7.1999, SächsVBl. 2000, 86 [91]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [300, 302]).Ebensowenig hat die Antragstellerin infolge der zu erwartenden Gesamtbelastung Gesundheitsgefahren durch andere in § 3 Abs. 4 BImSchG genannte Luftverunreinigungen zu befürchten.

    Allerdings dürfte es sich bei den in § 3 12. BImSchV geregelten allgemeinen Betreiberpflichten auch in der seit dem 3.5.2000 geltenden Fassung der Verordnung um eine Konkretisierung des Schutzprinzips des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG handeln (vgl. Müggenborg, NVwZ 2000, 1096 [1099]; zu § 3 a.F. s. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [303]; Jarass, BImSchG, § 7 RdNr. 38 m.w.N.), weshalb die Antragstellerin ihr Rechtsschutzbegehren auf eine Verletzung dieser Vorschriften stützen kann, soweit der Anwendungsbereich der 12. BImSchV eröffnet.

    Soweit sie die Verwertbarkeit der Rostasche und sonstiger Reststoffe bezweifelt, scheidet eine Verletzung ihrer Rechte schon deshalb aus, weil das Verwertungsgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG keinen drittschützenden Charakter hat (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. NVwZ-RR 1999, 298 [303]; Jarass, BImSchG, § 5 RdNr. 123).2.3.3.

    Im Übrigen bewegt sich die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen auf einer dem Zulassungsverfahren für die einzelne Anlage vorangehenden Stufe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988, BVerwGE 81, 128; Beschl. v. 14.5.1996, BVerwGE 101, 166, [171]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [300]).

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 B 25.98

    Abfallverbrennungsanlage; Minimierungsgebot; Emissionsbegrenzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.6.1998, NVwZ 1998, 1181 = Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 24) wie des beschließenden Senats (Urt. v. 8.7.1999, SächsVBl. 2000, 86 [90 f.]) handelt es sich bei den Grenzwerten des § 5 17. BImSchV um Konkretisierungen der Emissionsbegrenzungspflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, die auf dem gesicherten Stand der Technik beruhen, und die auch in Ansehung der von der Antragstellerin hervorgehobenen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) rechtlich unbedenklich sind.

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 8.7.1999, SächsVBl. 2000, 86 [91] im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 10.6.1998, NVwZ 1998, 1181) davon auszugehen, dass mit der Einhaltung der Emissionswerte nach § 5 17. BImSchV grundsätzlich keine Sonderfallprüfung der Immissionswerte von Stoffen, für die keine Immissionsgrenzwerte festgelegt sind (2.2.1.3 TA Luft) erforderlich ist,soweit keine lokalen Besonderheiten bestehen.

  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Im Übrigen bewegt sich die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen auf einer dem Zulassungsverfahren für die einzelne Anlage vorangehenden Stufe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988, BVerwGE 81, 128; Beschl. v. 14.5.1996, BVerwGE 101, 166, [171]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [300]).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Im Übrigen bewegt sich die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen auf einer dem Zulassungsverfahren für die einzelne Anlage vorangehenden Stufe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988, BVerwGE 81, 128; Beschl. v. 14.5.1996, BVerwGE 101, 166, [171]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [300]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 10 S 758/86

    Zurechenbarkeit von Verkehrslärmimmissionen des Zu- und Abfahrtsverkehrs zu einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Nach der Entfernung ihres Wohngrundstücks sowohl von der Abfallverbrennungsanlage als auch von der B spricht wenig dafür, dass die auf diesem Grundstück nach der TA Lärm einzuhaltenden Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete (so die Einstufung durch die Antragstellerin auf S. 3 ihres Schriftsatzes v. 23.10.2000, AS. 237) durch den Betrieb der Anlage (einschließlich des anlagebedingten Transportverkehrs, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.1989, NVwZ 1989, 276) überschritten werden.
  • VGH Bayern, 31.01.2000 - 22 A 99.40009
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Soweit die Antragstellerin geltend macht, ein Raumordnungsverfahren sei nicht durchgeführt worden, scheidet eine Verletzung in eigenen Rechten schon deshalb aus, weil die Vorschriften über die Raumordnung und Landesplanung nicht auch zum Schutz der von einer Anlage betroffenen Bürger dienen (vgl. BayVGH, Urt. v. 31.1.2000, DVBl. 2000, 822 [823]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Ob für die hier vertretene Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 4 9. BImSchV auch die Erwägung spricht, die Regelung der Dienst- und Öffnungszeiten falle in den Schutzbereich der durch Art. 28 Abs. 2 GG wie von Art. 82 Abs. 2 SächsVerf gewährleisteten Organisationshoheit der Gemeinden, weshalb es dem (Bundes-)Normgeber von Verfassungs wegen verwehrt sei, eine Einsichtnahmemöglichkeit während sämtlicher Dienststunden im Wegeeines Durchgriffs auf die kommunale Ebene verbindlich vorzuschreiben (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 22.11.1983, BVerfGE 65, 283 [289 ff.]), kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes offen bleiben.
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Zur Gewährleistung einer umfassenden Informationsmöglichkeit Dritter reicht es aus, dass die Einsichtnahme an jedem Arbeitstag der Behörde zu den allgemeinen Öffnungszeiten möglich ist, soweit dies keine unzumutbare Erschwernis bewirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.7.1980, BRS 36 Nr. 22 zum Bauplanungsrecht; BVerwG, Urt. v. 22.12.1980, DVBl. 1981, 405 [408] zum Atomrecht).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Zur Gewährleistung einer umfassenden Informationsmöglichkeit Dritter reicht es aus, dass die Einsichtnahme an jedem Arbeitstag der Behörde zu den allgemeinen Öffnungszeiten möglich ist, soweit dies keine unzumutbare Erschwernis bewirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.7.1980, BRS 36 Nr. 22 zum Bauplanungsrecht; BVerwG, Urt. v. 22.12.1980, DVBl. 1981, 405 [408] zum Atomrecht).
  • OVG Sachsen, 06.02.1997 - 3 S 680/96

    Vorläufige Rechtssicherung; Bürgerentscheid; Kommunalrechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Zuvor hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 6.2.1997 - 3 S 680/96 -, SächsVBl. 1997, 215) dem Bürgermeister der Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, vor Durchführung eines Bürgerentscheids "Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren über die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage auf dem Gebiet der Stadt " abzugeben.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.03.1985 - 7 B 64/84
  • OVG Sachsen, 08.06.2000 - 3 B 500/99

    Verbindung zu einer einheitlichen Begründung in Form eines Sammelurteils bei

  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00

    Beurteilungsspielraum bei der Beamtenernennung; Herausgehobene Funktion in

  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 4 D 24/00

    immissionsschutzrechtliche Genehmigung, thermische Abfallbehandlungsanlage,

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die im Antragsverfahren (1 BS 110/00) und im Klageverfahren gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 8.6.2004 sowie die Verfahrensakten des Regierungspräsidiums Dresden (21 Bände) Bezug genommen.

    Der Senat verweist insoweit auf die Gründe des Beschlusses vom 20.11.2000 (- 1 BS 110/00 - Seite 27 ff. des amtlichen Umdrucks).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2006 - 1 LA 5/06
    Die - weitere - Frage, ob die §§ 29 bis 37 BauGB im Hinblick auf § 38 S. 1 BauGB ohnehin nicht anzuwenden sind (vgl. dazu VGH Kassel, beschl. v. 15.02.2001, 2 TG 3560/00, DöV 2001, 1055 Ls.; OVG Bautzen, Beschl. v. 20.11.2000, 1 BS 110/00, Juris), braucht danach nicht mehr geprüft zu werden.
  • OVG Sachsen, 13.12.2000 - 1 B 506/00
    Diese Konzentrationswirkung hat jedoch nicht zur Folge,dass baurechtliche Regelungen unbeachtlich wären; sie sind vielmehr nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG als "andere öffentlich-rechtliche Vorschriften" in dem - einheitlichen - Genehmigungsverfahren zu prüfen (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 20.11.2000 - 1 BS 110/00 -).
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